Schutzvertrag

UnsereTiere werden generell mit einem Schutzvertrag gegen eine Schutzgebühr abgegeben. Das ist in Tierheimen und bei Tierschutzvereinen allgemein üblich. Jeder der, aus welchen Gründen auch immer, ein Tier abgibt, sollte das nicht ohne einen Vertrag tun.

Das gilt in erster Linie der Sicherheit der Tiere, denn nicht jeder, der ein Tier zu sich nimmt, tut das aus lauter Tierliebe. Kostenlos, ohne Vertrag  abgegeben Tiere landen nicht selten in Labors oder Restaurants. Modeartikel aus Katzenfell sind leider keine Seltenheit.

Mit Unterzeichnung des Schutzvertrages verpflichtet sich der Tierhalter zur Einhaltung bestimmter Regeln.
Damit soll dem Tier ein artgerechtes würdiges Leben gesichert werden. Viele Tiere die über Tierheime und Tierschutzvereine vermittelt werden haben schon ein schweres Schicksal hinter sich. Sie haben ein besseres Leben verdient.

So sieht unser Schutzvertrag aus:    Schutzvertrag

Speziell Tierschutzvereine finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Damit können kaum die anfallenden Kosten für Futter und Tierarzt beglichen werden. Mit den eingenommenen Schutzgebühren werden solche Kosten mit abgedeckt. Die Höhe der Schutzgebühr ist von Tier zu Tier, aber auch von Verein zu Verein sehr unterschiedlich. Ausschlaggebend dafür ist, welche Tierärztlichen Leistungen schon erbracht wurden. Wenn man bedenkt, das eine Kastration einer Katze über 100 . -€ kosten kann, erscheint eine Schutzgebühr von 100 . - € eher gering, wenn man bedenkt das neben der Kastration auch noch allgemeine Untersuchungen, Impfungen und Wurmkuren anfallen.

Gebührenordnung - Merkblatt für Tierhalter

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