Ebay - neue Zahlungsabwicklung 2021
Verfasst: 31.05.2021 18:33
Falls ihr auch ab und an auf Ebay Sachen verkauft, habt ihr es sicher schon mitbekommen, dass es seit 28.05.2021 eine neue Zahlungsabwicklung gibt.
Von Ebay schon seit einiger Zeit angepriesen und die letzten Tage noch mit großen Rabatten beworben. Die "kleineren" Änderungen nebenbei sind dann einfach mal unter den Tisch gefallen.
Da ich dem nicht sang- und klangslos zustimmen wollte, habe ich mal ein bisschen quer gelesen. Ich fasse euch das ganze Mal zusammen und dann kann jeder für sich, wenn er denn bei Ebay ist, selbst entscheiden, wie er das findet und was er daraus macht.
Hauptänderung: Der Bezahlvorgang läuft komplett über Ebay. Das heißt der Käufer zahlt über eine von ihm gewählte Zahlungsweise sein Geld an Ebay. Vorteil für den Käufer, da automatisch jeder Verkäufer alle Zahlungsmethoden von Ebay anbietet. Ebay leitet es dann an den Verkäufer weiter. Gebühren und Kosten werden vor der Auszahlung von Ebay schon abgezogen.
Weil das natürlich ein super Service ist, darf der Verkäufer dafür auch gleich mal mehr bezahlen.
Die variable Verkaufsprovision beträgt nun elf Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von 1990 Euro und zwei Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags über dieser Summe. Und weils so schön ist, wird dieser Anteil auch auf die Versandkosten und andere Gebühren erhoben.
Außerdem kommt eine fixe Gebühr von 35 Cent je Aktion dazu(Ausnahme sind alle Bestellungen deren Gesamtbetrag mit Versand unter 10€ liegen, da sind es nur 5 Cent).
Und weil sie schonmal dabei waren, hat Ebay auch gleich noch was für den Käuferschutz getan. Und hier wird es gerade für Privatverkäufer interessant.
Bisher war es so, dass bei Versand ohne Sendungsverfolgung(Briefe, Warensendung, etc.) der Käufer dafür haftet, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht. Theoretisch ist es jetzt auch noch so, aber in der Praxis wird es vermutlich anders laufen.
Denn der Käufer kann einen Fall bei Ebay aufmachen. Ebay wird "treuhänderisch" die Auszahlung erstmal blockieren und entscheidet dann, wer Recht hat.(Anmerkung: der Großteil der Fälle werden für den Käufer entschieden...). Wird zugunsten des Käufers entschieden, dann darf der Verkäufer noch eine Bearbeitungsgebühr von 19,04€ zahlen, die Ebay dank den neuen Zahlungsbedingungen einfach vom Konto einziehen kann.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
Alles dazu kann man mit etwas Recherche in den Ebay-Regeln nachlesen.
Nun komme ich noch zu einem letzten Punkt für den ich noch keinen Beleg gefunden habe, der aber vermutlich auch zutrifft.
Die Käufer haben 180 Tage Zeit eine Ware wegen Mängeln zu reklamieren. Auch bei Privatverkäufern! Das würde bedeuten, dass man als Privatverkäufer eine Art Gewährleistung geben muss.
Wie das genau in der Realität gehandhabt wird, weiß natürlich noch keiner, weil alles neu ist. Aber vermutlich wird Ebay - wie bisher auch - im Streitfall eher dem Käufer zustimmen.
Ich habe dem Ganzen erstmal nicht zugestimmt und meinen Ebay-Account auf Eis gelegt. Mal schauen, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt...
Von Ebay schon seit einiger Zeit angepriesen und die letzten Tage noch mit großen Rabatten beworben. Die "kleineren" Änderungen nebenbei sind dann einfach mal unter den Tisch gefallen.
Da ich dem nicht sang- und klangslos zustimmen wollte, habe ich mal ein bisschen quer gelesen. Ich fasse euch das ganze Mal zusammen und dann kann jeder für sich, wenn er denn bei Ebay ist, selbst entscheiden, wie er das findet und was er daraus macht.
Hauptänderung: Der Bezahlvorgang läuft komplett über Ebay. Das heißt der Käufer zahlt über eine von ihm gewählte Zahlungsweise sein Geld an Ebay. Vorteil für den Käufer, da automatisch jeder Verkäufer alle Zahlungsmethoden von Ebay anbietet. Ebay leitet es dann an den Verkäufer weiter. Gebühren und Kosten werden vor der Auszahlung von Ebay schon abgezogen.
Weil das natürlich ein super Service ist, darf der Verkäufer dafür auch gleich mal mehr bezahlen.
Die variable Verkaufsprovision beträgt nun elf Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von 1990 Euro und zwei Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags über dieser Summe. Und weils so schön ist, wird dieser Anteil auch auf die Versandkosten und andere Gebühren erhoben.
Außerdem kommt eine fixe Gebühr von 35 Cent je Aktion dazu(Ausnahme sind alle Bestellungen deren Gesamtbetrag mit Versand unter 10€ liegen, da sind es nur 5 Cent).
Und weil sie schonmal dabei waren, hat Ebay auch gleich noch was für den Käuferschutz getan. Und hier wird es gerade für Privatverkäufer interessant.
Bisher war es so, dass bei Versand ohne Sendungsverfolgung(Briefe, Warensendung, etc.) der Käufer dafür haftet, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht. Theoretisch ist es jetzt auch noch so, aber in der Praxis wird es vermutlich anders laufen.
Denn der Käufer kann einen Fall bei Ebay aufmachen. Ebay wird "treuhänderisch" die Auszahlung erstmal blockieren und entscheidet dann, wer Recht hat.(Anmerkung: der Großteil der Fälle werden für den Käufer entschieden...). Wird zugunsten des Käufers entschieden, dann darf der Verkäufer noch eine Bearbeitungsgebühr von 19,04€ zahlen, die Ebay dank den neuen Zahlungsbedingungen einfach vom Konto einziehen kann.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
Alles dazu kann man mit etwas Recherche in den Ebay-Regeln nachlesen.
Nun komme ich noch zu einem letzten Punkt für den ich noch keinen Beleg gefunden habe, der aber vermutlich auch zutrifft.
Die Käufer haben 180 Tage Zeit eine Ware wegen Mängeln zu reklamieren. Auch bei Privatverkäufern! Das würde bedeuten, dass man als Privatverkäufer eine Art Gewährleistung geben muss.
Wie das genau in der Realität gehandhabt wird, weiß natürlich noch keiner, weil alles neu ist. Aber vermutlich wird Ebay - wie bisher auch - im Streitfall eher dem Käufer zustimmen.
Ich habe dem Ganzen erstmal nicht zugestimmt und meinen Ebay-Account auf Eis gelegt. Mal schauen, wie sich das in den nächsten Monaten entwickelt...