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Neue EU-Verordnung schafft gesetzliche Grundlage
für Verbesserungen bei Tiertransporten
Am Freitag trat die neue EU-Verordnung Nr. 1/2005 für Tiertransporte in Kraft. Diese sieht höhere Auflagen für die Ausstattung von Transport-Fahrzeugen sowie strengere Auflagen für die Personen vor, die den Transport begleiten.
So müssen Neufahrzeuge, mit denen Tiere 8 Stunden und länger transportiert werden, ab sofort mit einem Satelliten-Navigationssystem ausgestattet sein. Dies ermöglicht den Behörden eine lückenlose Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 nachgerüstet werden.
Des Weiteren gelten ab sofort schärfere Bestimmungen für die regelmäßige Tränkung der Tiere. Der Einsatz von Schlagstöcken ist künftig untersagt und trächtige Tiere, die kurz vor der Geburt stehen, sowie Neugeborene dürfen nicht mehr transportiert werden. Fahrer und Betreuer müssen Schulungen absolvieren und benötigen ab 2008 eine Zulassung für den Umgang mit den Tieren.
Noch keine Einigung gibt es weiterhin für Beförderungszeiten und die Besatzdichten, also wie viele Tiere pro Quadratmeter transportiert werden dürfen.
"Natürlich sind mit der neuen EU-Verordnung nicht alle tierschützerischen Aspekte der Tiertransporte berücksichtigt. Aber dennoch ist neben den einzelnen Neuerungen, die ohnehin schon sehr begrüßenswert sind, das wirklich revolutionäre der EU-Verordnung, dass die Verantwortung für die Transporte ab sofort nicht mehr nur beim Transportunternehmen liegt, sondern alle am Transport beteiligten Personen mit einbezieht. So wird in Zukunft jeder - vom Händler bis zum Fahrer - bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden können. Das sollte eine mögliche Ahndung von Zuwiderhandlungen einfacher machen." erläutert Philip McCreight, Leiter des Tierschutzvereins TASSO e.V.
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